Der Entlastungsbetrag – Definition, Höhe & Verwendung
Autor: sl_dhnr · Aktualisiert: 14.1.2026
Die Leistung der Pflegekasse soll eine Entlastung im Alltag darstellen & die Selbstständigkeit fördern ► Jetzt mehr erfahren!
Inhaltsverzeichnis
- Umwandlungsanspruch: Von Pflegesachleistungen zum Entlastungsbetrag
Die Pflege und Versorgung in häuslicher Umgebung erfordert Zeit und Kraft. Um pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern, wurde der Entlastungsbetrag vom Gesetzgeber eingeführt. Hier erfahren Sie alles rund um die Leistung der Pflegekasse.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige Personen, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden und einen anerkannten Pflegegrad nachweisen können, haben laut § 45b SGB Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Die häusliche Umgebung kann die eigene Wohnung, die Wohnung der Pflegeperson oder auch betreutes Wohnen sein.
Der Entlastungsbetrag ist ein zwecksgebundener Zuschuss der Pflegekasse in Höhe von 131 Euro monatlich und dabei seit 2017 unabhängig von der Höhe des Pflegegrades. Am 1.1. 2025 wurde der Entlastungsbetrag erneut um 4,5 % angehoben.
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | 131 Euro pro Monat |
| Pflegegrad 2 | 131 Euro pro Monat |
| Pflegegrad 3 | 131 Euro pro Monat |
| Pflegegrad 4 | 131 Euro pro Monat |
| Pflegegrad 5 | 131 Euro pro Monat |
Der Zuschuss soll nach Landesrecht anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige finanzieren, um die Selbstständigkeit von diesen zu fördern und gleichzeitig eine Entlastung für Angehörige im Alltag darstellen.
Bei dieser Leistung der Pflegekasse greift das Kostenerstattungsprinzip, daher müssen Pflegebedürftige zunächst für die Entlastungsleistungen in Vorkasse treten und anschließend die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen. Die entstandenen Kosten für die Betreuung werden dann rückwirkend von der Pflegekasse übernommen. Sollten die 131 Euro monatlich nicht aufgebraucht werden, besteht die Möglichkeit, den Betrag über mehrere Monate anzusparen. Verbleibt am Jahresende ein restlicher Betrag über, kann dieses ins neue Jahr mitgenommen werden und muss bis zum 30.06. des Kalenderjahres aufgebraucht werden.
Wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden?
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Leistungen genutzt werden, die Pflegebedürftige im Alltag unterstützen und pflegende Angehörige entlasten. Zu den finanzierbaren Leistungen zählen
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- ambulante Pflege
- anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (nach Landesrecht)
Sie können den Entlastungsbetrag beispielsweise für die Tages- und Nachtpflege nutzen, dies ergibt dann Sinn, wenn Kosten durch die Tages- und Nachtpflege entstehen, die nicht durch den Zuschuss der Pflegekasse gedeckt werden.
In den meisten Fällen wird die Kurzzeitpflege mit dem dafür vorgesehenen Budget von der Pflegekasse finanziert. Der Zuschuss für die Kurzzeitpflege kann jedoch nicht für die Hotel- und Verpflegungskosten verwendet werden, hier können Sie in den meisten Fällen mit dem Entlastungsbetrag abrechnen. Bei Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf den Kurzzeitpflege-Zuschuss der Pflegekasse, in diesem Fall können Sie die Kosten nur über den Entlastungsbetrag abrechnen.
Ein ambulanter Pflegedienst kann ab Pflegegrad 2 über die sogenannten Pflegesachleistungen der Pflegekasse finanziert werden. Teilweise können Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden. Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise die pflegefachliche Anleitung von Pflegenden oder pflegerische Betreuungsmaßnahmen. Körperbezogene Pflegemaßnahmen, dazu gehören die Körperpflege oder Unterstützung bei Nahrungsaufnahme, können nicht mit dem Entlastungsbetrag finanziert werden. Jedoch gibt es auch hier eine Ausnahme, denn pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag für alle Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes nutzen.
Weiterhin können Sie mit dem Entlastungsbetrag nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag finanzieren. Die Angebote unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, möglich sind Haushaltshilfen, Alltagsbegleitungen oder Betreuungsgruppen. Vor allem an Demenz erkrankte Personen können von dem umfangreichen Angebot profitieren und so ihre kognitiven Fähigkeiten verbessern oder länger erhalten.
Entlastungsbetrag beantragen
Der Entlastungsbetrag beruht auf dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, Sie nehmen ein Angebot zur Entlastung zunächst in Anspruch, treten dann in Vorkasse und reichen die Rechnung im Anschluss bei der Pflegekasse ein. Die Pflegekasse erstattet dann die tatsächlich entstandenen Kosten für die angefallene Betreuung von pflegebedürftigen Personen. Übersteigen die Kosten die 131 Euro monatlich, müssen Sie den restlichen Betrag selbst zahlen. Somit ist eine gesonderte Antragsstellung bei der Pflegekasse nicht notwendig, Sie haben ab Pflegegrad 1 und wenn Sie Zuhause versorgt werden automatisch Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Anbieter direkt mit der Pflegekasse abrechnen, dafür müssen Sie jedoch eine Abtretungserklärung abgeben. In diesem Fall ist es sinnvoll, sich regelmäßig eine Übersicht über die entstandenen Kosten geben zu lassen, damit Sie den Überblick nicht verlieren.
Umwandlungsanspruch: Von Pflegesachleistungen zum Entlastungsbetrag
Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen die sogenannten Pflegesachleistungen zur Verfügung, dadurch kann die ambulante Pflege finanziert werden. Wird das Budget der Pflegesachleistung nicht vollständig ausgeschöpft, haben Sie die Möglichkeit, einen Teil für die Entlastungsleistungen zu nutzen. Hier greift der sogenannte Umwandlungsanspruch, demnach dürfen Sie bis zu 40 % Ihres Anspruches auf Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umwandeln.
Die umgewandelten Sachleistungen können jedoch nicht angespart sowie für die Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege oder ambulante Pflege verwendet werden. Diese sind ausschließlich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gedacht.
Pflegesachleistungen umzuwandeln ist sehr einfach, da die Pflegekasse den Umwandlungsanspruch automatisch prüft, einen Antrag auf Umwandlung gibt es nicht.
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