Pflegegrad 2 – Wie viel Geld steht Ihnen zu?

Autor: sl_dhnr · Aktualisiert: 14.1.2026

Welche Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 zu und welche Voraussetzungen bestehen? ► Jetzt mehr erfahren!

Inhaltsverzeichnis

  • Wie beantrage ich Pflegegrad 2?
  • Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 2?
  • Der Pflegegrad 2 – Abgrenzung zu Pflegegrad 1
  • Pflegegeld bei Pflegegrad 2
  • Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2
  • Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2
  • Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2
  • Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2
  • Hausnotruf-Zuschuss bei Pflegegrad 2
  • Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 2
  • Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2
  • Pflegeberatung & Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2
  • Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2

Im Alter oder nach einer Krankheit kann es für viele Pflegebedürftige belastend sein, ein Teil der Eigenständigkeit zu verlieren. Mit Pflegegrad 2 geht bereits eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ einher, daher unterstützt die Pflegekasse Betroffene mit zahlreichen Geld- und Sachleistungen, sodass die Selbstständigkeit im Alltag gefördert und die Pflege erleichtert wird. Welche Pflegeleistungen Ihnen bei Pflegegrad 2 zustehen, und welche Voraussetzungen bestehen, erfahren Sie hier.

Was ist der Pflegegrad 2?

Der Pflegegrad 2 ist einer der fünf anerkannten Pflegegrade. Die Grundlage dafür bildet eine Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse oder durch Medicproof. Über die Einstufung in Pflegegrad 2 entscheidet die Pflegekasse anhand des erstellten Gutachtens. Bewertet wird dabei die Selbstständigkeit von Betroffenen, liegt eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten“ vor, wird Pflegegrad 2 vergeben. Dieser ist in Deutschland der meist vergebene Pflegegrad.

Werden Sie in den Pflegegrad 2 eingestuft, ist damit eine umfassende finanzielle Unterstützung in Form von Geld- und Sachleistungen durch die Pflegekasse gegeben.

Der Pflegegrad 2 entspricht nicht der damaligen Einordnung in Pflegestufe 2. Betroffene mit Pflegestufe 2 wurden 2017 nach der Einführung der Pflegegrade in den Pflegegrad 3 eingeteilt, bei einer bestehenden Demenzerkrankung wurden pflegebedürftige Personen in Pflegegrad 4 eingestuft.

Wie beantrage ich Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 kann nicht direkt beantragt werden, sondern Sie stellen einen Antrag bei der Pflegekasse auf Feststellung von Pflegebedürftigkeit und Einstufung in einen der fünf Pflegegrade. Der Antrag kann formlos postalisch oder telefonisch bei der zuständigen Pflegeversicherung erfolgen. Im nächsten Schritt wird ein Termin für eine häusliche Pflegegutachtung mit Ihnen vereinbart, um anhand eines umfangreichen Fragenkatalogs Ihre Selbstständigkeit im Alltag einzuschätzen. Bereiten Sie sich gut auf den Termin vor und bitten eine Person, der Sie vertrauen, bei der Begutachtung dabei zu sein – das kann bei der Ermittlung des Pflegegrades entscheidend sein.

Das Ergebnis spricht der Gutachter als Empfehlung an die Pflegekasse aus, diese entscheidet im nächsten Schritt über Ihre Einstufung. Sie bekommen im Anschluss per Post Ihren Pflegegrad-Bescheid zugesandt.

Detaillierte Informationen zur Beantragung Ihres Pflegegrades erhalten Sie hier.

Sind Sie mit der Einstufung nicht zufrieden, können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich einen Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und damit eine erneute häusliche Begutachtung einfordern.

Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 2?

Die Voraussetzung für die Einstufung in Pflegegrad 2 ist, dass Ihre Selbstständigkeit bereits körperlich oder geistig erheblich eingeschränkt ist und somit eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit gemäß Sozialgesetzbuch vorliegt.

Während der Pflegebegutachtung in Ihrem Zuhause, vergibt der entsprechende Gutachter Punkte in verschiedenen Modulen. Aus dieser Bewertung ergibt sich eine Gesamtpunktzahl – liegt diese zwischen 27 und 47 Punkten von insgesamt 100 Punkten für die eingeschränkte Selbstständigkeit, erhalten Sie Pflegegrad 2.

Die Bewertung setzt sich aus den folgenden Modulen mit entsprechender Gewichtung zusammen:

  • Mobilität (10 %)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 %)
  • Selbstversorgung (40 %)
  • Bewältigung und selbstst. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen & Belastungen (20 %)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

Der Pflegegrad 2 – Abgrenzung zu Pflegegrad 1

Die Einordnung in einen der fünf Pflegegrade hängt immer von der Einschränkung der Selbstständigkeit im Alltag ab. Während Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 diesen Alltag noch weitestgehend selbst bestreiten können, sind jene mit Pflegegrad 2 bereits erheblich in der Selbstständigkeit eingeschränkt. Zudem steigen mit höheren Pflegegrad auch die Leistungen der Pflegekasse, da ein größerer Bedarf an Unterstützung benötigt wird. Im direkten Vergleich mit Pflegegrad 1 kommen einige Ansprüche, wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und mehr hinzu.

Bei Pflegegrad 1 wird von einer „geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ und bei Pflegegrad 2 von einer „erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ gesprochen.

Leistungen bei Pflegegrad 2 – im Überblick

Die Leistungen der Pflegekasse werden ab dem Tag der Antragstellung rückwirkend gezahlt. Mit Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf zahlreiche Geld- und Sachleistung der Pflegekasse. 2024 stiegen ab Pflegegrad 2 die finanziellen Unterstützungen der Pflegekasse.

Die Inanspruchnahme lohnt sich – die folgende Übersicht zeigt, welche Leistungen Ihnen bei Pflegegrad 2 zustehen:

LeistungIntervallBetrag (max.)
Pflegegeldmonatlich347 Euro
Pflegesachleistungmonatlich796 Euro
Verhinderungspflegejährlich1.685 Euro
Kurzzeitpflegejährlich1.854 Euro
Entlastungsbetragmonatlich131 Euro
Tages- oder Nachtpflegemonatlich721 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchmonatlich42 Euro
Hausnotruf-Zuschussmonatlich30,35 Euro
Wohnraumanpassung-Zuschusspro Maßnahme4.180 Euro
Wohngruppen-Zuschussmonatlich224 Euro
Pflegeberatung nach § 7aeinmaligx
Beratungseinsatz nach § 37.3halbjährlichx
Pflegekurse für Angehörigenach Absprachex
Digitale Pflegeanwendungenmonatlich53 Euro
Pflegeunterstützungsgeldnach Bedarfnach Bedarf
Vollstationäre Pflegemonatlich805 Euro

Pflegegeld bei Pflegegrad 2

Pflegegeld ist eine steuerfreie Geldleistung und wird von der Pflegekasse ab Pflegegrad 2 gezahlt. Monatlich haben Sie bei anerkanntem Pflegegrad 2 Anspruch auf 347 Euro Pflegegeld. Die Leistung ist nicht zweckgebunden und steht Ihnen damit ohne Nachweise zur freien Verfügung.

Neben dem anerkannten Pflegegrad 2 ist Voraussetzung für den Erhalt von Pflegegeld, dass Ihre Pflege zuhause stattfindet sowie selbstständig organisiert wird. Die Leistung soll als finanzielle Unterstützung dienen, sodass die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird. Meist dient das Pflegegeld zur Entlohnung von pflegenden Angehörigen bzw. Pflegepersonen und kann bei Wunsch auch direkt an diese überweisen werden.

Bedenken Sie, dass Sie bei Pflegegrad 2 und Erhalt von monatlichem Pflegegeld verpflichtend an einem Beratungseinsatz nach § 37.3 halbjährlich teilnehmen müssen. Der kostenlose Beratungstermin ermöglicht Ihnen all Ihre Fragen zum Pflegealltag zu stellen.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2

Mit anerkanntem Pflegegrad 2 haben Sie einen Anspruch auf Pflegeleistungen in Höhe von 796 Euro im Monat. Der Betrag ist als Budget zu verstehen, dass Sie zur Verfügung haben, um pflegerische Fachkräfte in die Pflege einzubinden.

In den meisten Fällen werden die Pflegesachleistungen für einen ambulanten Pflegedienst verwendet. Die Kosten für den ambulanten Pflegedienst können direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden.

Beziehen Sie Pflegegeld und Pflegesachleistungen wird dies als Kombinationsleistung bezeichnet. Bitte bedenken Sie, dass die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen den Anspruch auf Pflegegeld verringert. Werden die Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, erhalten Sie anteiliges Pflegegeld. Kombinationsleistung ist dann sinnvoll, wenn die häusliche Pflege zwischen einer pflegenden Privatperson und einem ambulanten Pflegedienst aufgeteilt wird.

Beispiel:

Sie haben einen anerkannten Pflegegrad 2 und hätten damit monatlich Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 347 Euro sowie auf Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro.

  • Sie verbrauchen 70 % Ihrer Pflegesachleistungen, demnach 557,20 Euro
  • Somit werden 30 % des Pflegegelds an Sie ausbezahlt, demnach 104,10 Euro

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Die Verhinderungspflege soll sicherstellen, dass Ihre pflegende Person, wenn diese krank ist oder einfach mal eine Auszeit benötigt, stunden- oder tageweise vertreten wird. Dafür stehen Ihnen von der Pflegekasse insgesamt 1.685 Euro jährlich zur Verfügung und an bis zu 42 Tagen oder 6 Wochen pro Kalenderjahr. Mit diesem Budget können Sie einen ambulanten Pflegedienst oder eine Privatperson als Vertretung finanzieren.

Übernimmt ein naher Angehöriger die Verhinderungspflege, steht Ihnen der 1,5-fache Betrag des Pflegegeldes zu. Beanspruchen Sie Pflegegeld und werden von Angehörigen gepflegt, erhalten Sie während der Verhinderungspflege nur die Hälfte des Pflegegeldes. Bei Pflegegeld 2 wäre das Pflegegeld in Höhe von 173,50 Euro.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2

Werden Sie grundsätzlich zuhause gepflegt und es wird jedoch eine temporäre Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig, stehen Ihnen dafür mit Pflegegrad 2 jährlich 1.854 Euro zu. Die Kurzzeitpflege können Sie bis zu acht Wochen pro Jahr nutzen und kann beispielsweise nach einem Krankenhausbesuch sinnvoll sein.

Die Pflegereform 2023 hat beschlossen, dass die Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege im Juni 2025 zusammengelegt werden. Demnach stehen Ihnen dann ein gemeinsamer Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro zu .

Beanspruchen Sie Pflegegeld und werden von Angehörigen gepflegt, erhalten Sie während der Kurzzeitpflege nur die Hälfte des Pflegegeldes. Bei Pflegegeld 2 wäre das Pflegegeld in Höhe von 173,50 Euro.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 2

Der Entlastungsbetrag gemäß § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene Sachleistung der Pflegekasse und kann als Leistungsbudget verstanden werden. Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf diesen in Höhe von 131 Euro monatlich. Die Leistung ist für alle Pflegegrade gleich hoch und soll zusätzlich in der Pflege unterstützen, sodass die Selbstständigkeit weiter erhalten und gefördert wird.

Sie haben zudem die Möglichkeit, Entlastungsleistungen anzusparen und in das nächste Kalenderhalbjahr zu übertragen. Leistungen verfallen erst zum 30. Juni im darauffolgenden Jahr.

Der Entlastungsbetrag kann nur für Leistungen verwendet werden, die offiziell nach Landesrecht anerkannt sind. Oftmals wird der Entlastungsbetrag für die Finanzierung einer Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitern verwendet.

Hausnotruf-Zuschuss bei Pflegegrad 2

Bei anerkanntem Pflegegrad 2 haben Sie Anspruch auf einen Zuschuss zu Ihrem Hausnotruf . Hausnotrufsysteme gehören zu den technischen Pflegehilfsmitteln und bestehen aus einer Basisstation sowie einem Funksender. Der Funksender wird dabei am Körper getragen und ermöglicht ein Hilferuf per Knopfdruck bei Notwendigkeit. Hausnotrufe gibt es auch als mobile Variante.

Die Pflegekasse bezuschusst Hausnotrufsysteme mit bis zu 30,35 Euro monatlich. Die Kosten für unseren Hausnotruf beginnen bereits ab 30,35 Euro, diese können direkt durch den Zuschuss gedeckt werden.

Sie möchten mehr erfahren?

Ein Hausnotruf kann Ihnen das Gefühl der Sicherheit und Selbstbestimmtheit zurückgeben. Gerne begleiten wir Sie auf diesem Weg und unterstützen mit unseren Hausnotrufsystemen. Unsere freundlichen Berater beantworten Ihnen jede Frage.

Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 2

Ist die häusliche Pflege nicht mehr möglich und ein Umzug ins Pflegeheim wird notwendig, haben Sie mit Pflegegrad 2 Anspruch auf 805 Euro monatlich für die vollstationäre Pflege. Weiterhin bezuschusst die Pflegekasse den monatlichen Eigenanteil der Pflegeheimkosten mit einem bestimmten Prozentsatz. Dieser Zuschuss ist gestaffelt und erhöht sich bei längerem Aufenthalt.

Zuschuss für Wohnraumanpassung bei Pflegegrad 2

Das eigene Zuhause muss an Ihre Bedürfnisse angepasst sein, daher bezuschusst die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro .

Zu diesen Maßnahmen kann der Einbau eines Treppenlifts, Haltegriffe für das Badezimmer oder der Umbau von Wanne zur Dusche gehören. Das Ziel eines Umbaus ist immer, Barrieren in den eigenen vier Wänden abzubauen und Sie somit länger in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.

Pflegeberatung & Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2

Das Ziel einer Pflegeberatung und eines Beratungseinsatzes ist es, Sie bestmöglich mit hilfreichen Informationen zu versorgen. Eine Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI ist eine erste Information in Form einer freiwilligen, individuellen Beratung, nachdem ein Antrag bei der Pflegekasse auf Feststellung eines Pflegegrades gestellt wurde.

Der Beratungseinsatz gemäß § 37.3 ist ab Pflegegrad 2 halbjährlich für Sie verpflichtend, wenn Sie ausschließlich Pflegegeld beziehen. An diesen Terminen sollten Sie stets teilnehmen, da sonst eine Kürzung der Leistungen die Folge sein kann.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 2

Mit anerkanntem Pflegegrad 2 stehen Ihnen eine Reihe weiterer Leistungen der Pflegeversicherung zu – mit dem Ziel, die häusliche Versorgung und Pflege weitestgehend zu unterstützen und die Selbstständigkeit weiter zu fördern.

Weiterhin haben Sie ab Pflegegrad 2 einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch . Dabei stehen Ihnen 42 Euro monatlich zur Verfügung, die Auswahl der Pflegehilfsmittel erfolgt individuell.

Ergänzend zur häuslichen Pflege haben Sie bei anerkanntem Pflegegrad 2 Anspruch auf Tages- bzw. Nachtpflege . Dabei verbringen pflegebedürftige Personen den Tag oder die Nacht in einer stationären Betreuungseinrichtung und leben ansonsten in häuslicher Umgebung. Dafür stellt die Pflegekasse ein Budget in Höhe von 721 Euro zur Verfügung.

Eine weitere Leistung der Pflegekasse ist der Wohngruppen-Zuschuss in Höhe von 224 Euro monatlich. Damit Anspruch besteht, müssen mindestens drei Bewohner gemeinsam in einer Wohngruppe leben und pflegerische Leistungen beziehen.

Ebenfalls eine Leistung für Pflegende ist das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld . In akuten Pflege-Notfällen wird dadurch die Fortzahlung von Gehalt gesichert.

Pflegende Angehörige haben zudem die Möglichkeit, einen Pflegekurs zu besuchen, um den unterstützenden Aufgaben im Pflegealltag gerechnet werden zu können. Digitale Pflegeanwendungen können den Pflegealltag erleichtern. Für digitale Pflegeanwendungen, die im digitalen Pflegehilfsmittelverzeichnis gelistet sind, stehen Ihnen bei Pflegegrad 2 bis zu 53 Euro im Monat zur Verfügung.