Pflegegrad 3 – Leistungen im Überblick
Autor: sl_dhnr · Aktualisiert: 30.4.2025
Der Pflegegrad 3 beschreibt eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ im Alltag ► Jetzt mehr erfahren!
Inhaltsverzeichnis
- Pflegegeld bei Pflegegrad 3
- Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3
- Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3
- Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3
- Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3
- Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3
- Hausnotruf-Zuschuss bei Pflegegrad 3
- Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3
- Höherstufung bei Pflegegrad 3
Je nach Pflegegrad stehen Ihnen verschiedene Leistungen der Pflegekasse zu. Pflegegrad 3 wird bei einer sogenannten „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ im Alltag vergeben. Welche Voraussetzungen für die Vergabe des mittleren Pflegegrades bestehen und auf welche Leistungen und Unterstützungen Sie Anspruch ab Pflegegrad 3 haben, erfahren Sie hier.
Was ist der Pflegegrad 3?
Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt nach einer häuslichen Pflegebegutachtung. Pflegegrad 3 wird dann vergeben, wenn eine „schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten“ vorliegt. Diese Beeinträchtigung muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen. Verantwortlich für die Pflegebedürftigkeit im Alltag kann eine schwere Krankheit, das hohe Alter oder auch ein Unfall sein.
Innerhalb der Pflegebegutachtung wird mit einem Punktesystem gearbeitet, erhalten Sie dabei eine bestimmte Punktzahl, werden Sie in den Pflegegrad 3 eingestuft und Ihnen stehen dann verschiedene Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung.
Die fünf Pflegegrade lösten 2017 die Pflegestufen 1-3 ab. Personen, die zu diesem Zeitpunkt noch Pflegestufe 2 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz oder Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz hatten, wurden automatisch in den Pflegegrad 3 eingestuft. Pflegebedürftige, die vor 2017 in die Pflegestufe 3 eingeteilt waren, wurde in den meisten Fällen in Pflegegrad 4 eingestuft, lag eine zusätzliche Demenzerkrankung vor, wurden pflegebedürftige Personen in den höchsten Pflegegrad eingestuft.
Wird eine pflegebedürftige Person bei einem ersten Antrag in den Pflegegrad 3 eingestuft, ist in den meisten Fällen eine schwere Krankheit vorausgegangen. Eine Einstufung in Pflegegrad 3 kann auch durch eine Höherstufung geschehen, wenn sich der Gesundheitszustand einer Person mit Pflegegrad 2 verschlechtert hat.
Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 3?
Die Voraussetzung für die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade ist eine Begutachtung nach dem „Neuen Begutachtungsassessment“ durch einen gesendeten Experten. Bei gesetzlich versicherten Personen führt ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienst (MD) und bei Privatversicherten Medicproof die Begutachtung im Zuhause der betroffenen Person durch. Auf der Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über die Höhe des Pflegegrades.
Innerhalb der Pflegebegutachtung wird das Maß der Selbstständigkeit und damit die benötigte Unterstützung im Alltag beurteilt. Bis 2017 spielte der zeitliche Aufwand der Pflege die entscheidende Rolle für die Vergabe der Pflegestufen, heute ist vor allem die Selbstständigkeit der betroffenen pflegebedürftigen Person bei der Vergabe der Pflegegrade entscheidend.
Das Pflegegutachten beruht auf einem Punktesystem, dabei werden bis zu 100 Punkte für die Einschränkung der Selbstständigkeit vergeben. Diese setzen sich aus sechs verschiedenen Kategorien zusammen, die jeweils unterschiedlich gewichtet sind. Erreichen Sie eine Punktzahl zwischen 47,5 und 69,5 werden Sie in den Pflegegrad 3 eingestuft.
Die Module samt Gewichtung sind:
- Mobilität (10 %)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 %)
- Selbstversorgung (40 %)
- Bewältigung und selbstst. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen & Belastungen (20 %)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
Leistungen bei Pflegegrad 3
Personen mit anerkanntem Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse, sodass die häusliche Pflege deutlich erleichtert wird. Im direkten Vergleich mit Pflegegrad 2 haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 einen höheren Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen, stationäre Pflege und Tages- und Nachtpflege.
Der Pflegebedarf ist bei Pflegegrad 3 bereits stark ausgeprägt, daher haben Sie bei Anerkennung auch Anspruch auf alle zur Verfügung stehenden Pflegeleistungen der Pflegeversicherung.
| Leistung | Intervall | Betrag (max.) |
|---|---|---|
| Pflegegeld | monatlich | 599 Euro |
| Pflegesachleistungen | monatlich | 1.497 Euro |
| Verhinderungspflege | jährlich | 1.685 Euro |
| Kurzzeitpflege | jährlich | 1.854 Euro |
| Tages- oder Nachtpflege | monatlich | 1.357 Euro |
| Entlastungsbetrag | monatlich | 131 Euro |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | monatlich | 42 Euro |
| Wohnraumanpassung-Zuschuss | Pro Maßnahme | 4.180 Euro |
| Hausnotruf-Zuschuss | monatlich | 30,35 Euro |
| Pflegekurse für Angehörige | Nach Absprache | x |
| Wohngruppen-Zuschuss | monatlich | 224 Euro |
| Digitale Pflegeanwendungen | monatlich | 53 Euro |
| Vollstationäre Pflege im Heim | monatlich | 1.319 Euro |
| Pflegeberatung & Beratungseinsatz | halbjährlich | x |
Pflegegeld bei Pflegegrad 3
Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie Pflegegeld, dieses ist nicht zweckgebunden und erfolgt als Überweisung in Euro auf ein gewünschtes Konto. Bei Pflegegrad 3 erhalten Sie bereits 599 Euro monatlich, wenn die Pflege zuhause selbst organisiert wird.
Da Sie über das Geld frei verfügen können, sind Nachweise in Form von Belegen nicht notwendig. Sie sind jedoch verpflichtet, halbjährlich an einem Beratungseinsatz nach § 37.3 teilzunehmen. Innerhalb dieser kostenfreien Termine haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Fragen zustellen und bekommen zudem reichlich Pflegewissen vermittelt.
Im Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) wurde im Mai 2023 beschlossen, dass das Pflegegeld 2028 nochmals erhöht wird.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 3
Ab Pflegegrad 3 stehen Ihnen monatlich die sogenannten Pflegesachleistungen in Höhe von 1.497 Euro zu. Diese Sachleistung der Pflegekasse ist für die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes gedacht. Nehmen Sie Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch, können diese direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Sie müssen sich also um nichts weiter kümmern.
Die monatliche Auszahlung des Pflegegeldes verringert sich jedoch anteilig, wenn Sie Pflegeleistungen für sich in Anspruch nehmen.
Kombinationsleistung bei Pflegegrad 3
Nehmen Sie anteilig Pflegesachleistungen und Pflegegeld in Anspruch, spricht man von der sogenannten Kombinationsleistung. Beanspruchen Sie beispielsweise 70 % Ihrer Pflegesachleistungen, erhalten Sie gleichzeitig noch 30 % Ihres Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 nutzen Sie demnach 1047,90 Euro monatlich der Pflegesachleistungen für die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes. In diesem Fall stehen Ihnen noch 179,70 Euro monatlich an Pflegegeld zu.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3
Die sogenannte Verhinderungspflege soll Ihre Pflegeperson oder Ihre Angehörigen entlasten. Können diese sich nicht um Sie kümmern, sei es aufgrund von Krankheit, dem wohlverdienten Urlaub oder weil ein wichtiger Termin ansteht, haben Sie Anspruch auf eine stunden- oder tageweise Vertretung.
Bei anerkanntem Pflegegrad 3 stehen Ihnen 1.685 Euro jährlich für die Verhinderungspflege an bis zu 42 Tagen bzw. 6 Wochen im Kalenderjahr zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst in dieser Zeit zu beauftragen, oder Sie entschädigen mit dieser Leistung eine Privatperson, die Ihre Pflege übernimmt.
Beanspruchen Sie Pflegegeld, erhalten Sie während der Verhinderungspflege nur die Hälfte des Pflegegeldes. Bei Pflegegrad 3 wären das 299,50 Euro monatlich.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 3
Werden Sie grundsätzlich in Ihren eigenen vier Wänden gepflegt, müssen jedoch temporär in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt werden, haben Sie bei Pflegegrad 3 Anspruch auf die sogenannte Kurzzeitpflege. Dafür stehen Ihnen 1.854 Euro jährlich zur Verfügung, die Kurzzeitpflege ist auf 8 Wochen im Kalenderjahr begrenzt. 50 % Ihres Anspruches auf Kurzzeitpflege können Sie auch für die Verhinderungspflege nutzen.
Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3
Bei anerkanntem Pflegegrad 3 erhalten Sie bei Pflege im häuslichen Umfeld zudem den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Dieser soll eine zusätzliche Entlastungsleistung darstellen und somit die Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Personen fördern. Sie können diesen Betrag beispielsweise für eine Haushaltshilfe nutzen. Ein Teil der Pflegesachleistungen kann in Entlastungsleistungen umgewandelt werden, wenn diese nicht vollständig ausgeschöpft werden.
Hausnotruf-Zuschuss bei Pflegegrad 3
Ein Hausnotruf zählt zu den technischen Pflegehilfsmitteln und ermöglicht in einer Notfallsituation, dass Sie schnell und einfach Hilfe rufen können. Auch Ihre Angehörigen können dadurch entlastet werden und müssen sich weniger sorgen. Der Zuschuss der Pflegekasse ist an einheitliche Bedingungen geknüpft und wird bei allen anerkannten Pflegegraden in Höhe von maximal 30,35 Euro monatlich ausgezahlt.
Sie möchten mehr erfahren?
Ein Hausnotruf kann Ihnen das Gefühl der Sicherheit und Selbstbestimmtheit zurückgeben. Gerne begleiten wir Sie auf diesem Weg und unterstützen mit unseren Hausnotrufsystemen. Unsere freundlichen Berater beantworten Ihnen jede Frage.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 3
Neben den vorgestellten Leistungen der Pflegeversicherung haben Sie bei Pflegegrad 3 Anspruch auf weitere Leistungen. Sie haben beispielsweise Anspruch auf die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in Höhe von maximal 4.180 Euro pro Maßnahme. Diese Wohnraumanpassung kann beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts oder der Umbau zu einem barrierefreien Bad sein.
Reicht die Unterstützung in den eigenen vier Wänden nicht mehr aus und Sie entscheiden sich mit Pflegegrad 3 zu einem Umzug ins Pflegeheim, stehen Ihnen für die stationäre Pflege 1.319 Euro monatlich zur Verfügung. Diese sollen zumindest einen Teil der Kosten decken. Die Tages- und Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflege und ist damit ergänzend zur häuslichen Pflege zu verstehen. Die Pflege findet in diesem Fall entweder nur tagsüber oder nur nachts in einer entsprechenden Einrichtung statt und ansonsten in Ihrem Zuhause. Für diese Leistung können Sie bei Pflegegrad 3 bis zu 1.357 Euro monatlich beanspruchen.
Weiterhin haben Sie mit anerkanntem Pflegegrad 3 Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel in Höhe von 42 Euro monatlich. Im Hilfsmittelverzeichnis sind 8 verschiedene Arten von Pflegehilfsmitteln definiert. Zu diesen zählen Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Mundschutze, Schutzschürzen zum Einmalgebrauch, wiederverwendbare Schutzschürzen, Handdesinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmitteln. Das Ziel dieser Leistung ist, die häusliche Pflege hygienischer und sicherer zu machen.
Bei Pflegegrad 3 haben Sie zudem die Möglichkeit eine kostenlose Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratung können Sie nutzen, um Fragen zu Ihrer persönlichen Pflegesituation zu klären und Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Weiterhin können Pflegekurse für Pflegende in Anspruch genommen werden, sodass praktische Pflegefertigkeiten erlernt werden können. Wenn Sie in einer Wohngruppe leben, werden Sie bei Pflegegrad 3 von der Pflegekasse mit einem pauschalen Wohngruppen-Zuschuss in Höhe von 224 Euro monatlich unterstützt.
Die Pflegekasse stellt Ihnen zudem bis zu 53 Euro im Monat für Digitale Pflegeanwendungen (DIPA) zur Verfügung.
Höherstufung bei Pflegegrad 3
Werden Sie in einen der 5 Pflegegrade eingeteilt, heißt das nicht, dass Sie diesen auch für immer behalten müssen. Durch das Fortschreiten einer Krankheit oder im höheren Alter kann sich der Pflegebedarf erhöhen. Reichen Ihre bisherigen Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung nicht mehr aus, können Sie eine Höherstufung beantragen. Sobald der entsprechende Antrag bei der Pflegekasse vorliegt, kommt erneut ein Gutachter in Ihr Zuhause, um die bestehende Einschränkung der Selbstständigkeit zu beurteilen.