Pflegegrad 4 – Antrag & Leistungen

Autor: sl_dhnr · Aktualisiert: 14.1.2026

Pflegegrad 4 beschreibt die „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ im Alltag einer pflegebedürftigen Person ► Jetzt mehr erfahren!

Inhaltsverzeichnis

  • Pflegegeld bei Pflegegrad 4
  • Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4
  • Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4
  • Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4
  • Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4
  • Hausnotruf-Zuschuss bei Pflegegrad 4
  • Tagespflege und Nachtpflege bei Pflegegrad 4
  • Stationäre Pflege bei Pflegegrad 4
  • Weitere Leistungen bei Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 wird bei “schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten” vergeben. Somit ist eine starke Beeinträchtigung im Alltag einer pflegebedürftigen Person gegeben. Was darunter genau verstanden wird, welche Voraussetzungen für die Vergabe von Pflegegrad 4 bestehen und auf welche Leistungen Sie Anspruch haben, erfahren Sie hier.

Was ist der Pflegegrad 4?

Seit 2017 gibt es in Deutschland die 5 Pflegegrade, in die Pflegebedürftige eingeteilt werden. Anhand dieser Einteilung wird bestimmt, auf welche Leistungen der Pflegekasse Sie Anspruch haben. Pflegegrad 4 beschreibt die “schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten” im Alltag einer pflegebedürftigen Person. Diese wird innerhalb einer Pflegebegutachtung im eigenen Zuhause festgestellt.

Erhalten Sie Pflegegrad 4 sind Sie in jeglichen Alltagskompetenzen eingeschränkt und benötigen daher rund um die Uhr Unterstützung und Betreuung. Diese Unterstützung kann sowohl in den eigenen vier Wänden als auch in einer stationären Einrichtung stattfinden.

Oftmals wird Pflegegrad 4 bei fortgeschrittener Demenz oder bei erheblich körperlicher Einschränkung in Kombination mit einer leichten geistigen Beeinträchtigung vergeben. Diesen betroffenen Personen fallen selbst einfache, alltägliche Tätigkeiten, wie das Zähneputzen oder das selbstständige Essen schwer bzw. ist es ohne fremde Hilfe nicht mehr möglich. In den meisten Fällen sind Pflegebedürftige komplett immobil.

Die Einstufung in einen der 5 Pflegegrade erfolgt jedoch immer individuell und beruht auf der Entscheidung der Pflegekasse.

Wie beantrage ich Pflegegrad 4?

Auch schwer eingeschränkte Personen bekommen nicht automatisch Post von der Pflegekasse, sondern es muss ein entsprechender Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt werden . Die Pflegekasse ist immer an Ihre Krankenkasse angesiedelt. Den Antrag können Sie formlos per Post, E-Mail oder über das Telefon stellen. Die Pflegekasse sendet Ihnen oder Ihrem Angehörigen dann die Anträge und notwendigen Dokumente zu.

Im Anschluss kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) zu Ihnen nach Hause, um die Situation und Pflegebedürftigkeit einzuschätzen. Sollten Sie privat versichert sein, dann kommt ein Gutachter von MEDICPROOF zu Ihnen und erstellt ein entsprechendes Gutachten. Das Begutachtungsverfahren berücksichtigt, anders als vor 2017, nicht nur körperliche, sondern auch psychische und geistige Einschränkungen bei Betroffenen. Nach allerspätestens 5 Wochen erhalten Sie einen Bescheid der Pflegekasse.

Sollte Pflegegrad 4 nicht gewährt werden, da die Pflegekasse keine ausreichende Einschränkung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten feststellt, können Sie gegen die Entscheidung einen Widerspruch einlegen. Sie haben einen Monat Zeit, die Widerspruchserklärung schriftlich bei der Pflegekasse oder dem MDK einzureichen.

Oftmals ist Pflegegrad 4 nicht die erste Einstufung in einen der 5 Pflegegrade. Sollte sich Ihr Zustand verschlechtern, haben Sie immer die Möglichkeit, eine Höherstufung Ihres Pflegegrades zu beantragen. Dazu reicht ein formloses Schreiben aus. Im Anschluss prüft die Pflegeversicherung, ob Sie direkt einen höheren Pflegegrad erhalten oder ein neues Gutachten in Auftrag gegeben wird.

Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 4?

In Deutschland haben pflegebedürftige Personen erstmal grundsätzlich einen Anspruch auf Pflegegrad 4, sofern laut §15 SGB XI “schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten” vorliegen. Zudem gilt als Voraussetzung, dass dieser Zustand seit oder für mindestens 6 Monate besteht.

Die Pflegekasse setzt sich dafür ein, dass jeder die Pflegeleistungen erhält, die benötigt werden, um den Alltag bewältigen zu können. Zunächst wird jedoch geprüft, wie stark eine Person im Alltag eingeschränkt ist und welcher Pflegegrad von der Pflegeversicherung vergeben werden kann. Dafür kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenkasse oder MEDICPROOF für eine Pflegebegutachtung zu Ihnen nach Hause.

Innerhalb der Begutachtung wird das sogenannte “Neue Begutachtungsassessment” eingesetzt, dabei wird anhand einer Punktevergabe die Ausprägung der Einschränkung definiert. Anders als bei den abgeschafften Pflegestufen geht es hierbei um die noch vorhandenen Fähigkeiten und nicht mehr um die geschätzte tägliche Pflegezeit.

Die Fragen der Begutachtung beziehen sich dabei auf 6 große Lebensbereiche mit jeweils unterschiedlicher Gewichtung. Dabei vergibt der entsprechende Gutachter Punkte, woraus sich wiederum eine Gesamtpunktzahl ergibt – liegt diese zwischen 70 und 90 Punkten von insgesamt 100 Punkten für die eingeschränkte Selbstständigkeit, erhalten Sie Pflegegrad 4.

Die Bewertung setzt sich aus den folgenden Modulen mit entsprechender Gewichtung zusammen:

  • Mobilität (10 %)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 %)
  • Selbstversorgung (40 %)
  • Bewältigung & selbstst. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen & Belastungen (20 %)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

Leistungen bei Pflegegrad 4

Die Leistungen der Pflegekasse werden ab dem Tag der Antragstellung rückwirkend gezahlt. Mit Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf zahlreiche Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung. 2024 stiegen die Leistungen für Betroffene mit Pflegegrad 4. Bitte beachten Sie, dass Sie bei vollstationärer Pflege keinen Anspruch auf weitere Leistungen haben, da die komplette Versorgung über das Pflegeheim gesichert wird.

Die Inanspruchnahme lohnt sich – die folgende Übersicht zeigt, welche Leistungen Ihnen bei Pflegegrad 4 zustehen:

LeistungenIntervallBetrag / Anspruch (max.)
Pflegegeldmonatlich800 Euro
Pflegesachleistungenmonatlich1.859 Euro
Kurzzeitpflegejährlich1.854 Euro
Verhinderungspflegejährlich1.685 Euro
Entlastungsbetragmonatlich131 Euro
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchmonatlich42 Euro
Technische Pflegehilfsmittelnach Bedarfja
Tages- & Nachtpflegemonatlich1.685 Euro
Hausnotruf-Zuschussmonatlich30,35 Euro
Pflegekurse für Angehörigenach Bedarfja
Wohnraumanpassungpro Maßnahme4.180 Euro
Pflegeunterstützungsgeldnach Bedarfja
Pflegeberatungvierteljährlichja
Digitale Pflegeanwendungenmonatlich53 Euro
Wohngruppen-Zuschussmonatlich224 Euro
Vollstationäre Pflege im Heimmonatlich1.855 Euro

Pflegegeld bei Pflegegrad 4

Werden Betroffene im eigenen Zuhause durch Angehörige gepflegt, haben sie Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld . Bei Pflegegrad 4 wird dieses auf das Konto der pflegebedürftigen Person in Höhe von 800 Euro ausgezahlt. Diese Leistung der Pflegekasse ist nicht zweckgebunden und der Betrag kann daher frei verwendet werden. Kostennachweise sind ebenfalls nicht notwendig.

In vielen Fällen wird das Pflegegeld direkt weiter an pflegende Angehörige gegeben, um somit die Arbeit zu entlohnen. 2028 ist eine weitere Erhöhung des Pflegegeldes geplant.

Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 4

Pflegesachleistungen der Pflegekasse ermöglichen, die häusliche Pflege durch professionelle Pflegepersonen zu ergänzen, in den meisten Fällen ist dies ein ambulanter Pflegedienst. Bei Pflegegrad 4 stehen Ihnen Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 1.859 Euro monatlich zur Verfügung, bei Wunsch kann der ambulante Pflegedienst auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Ab 2028 soll die Höhe der Pflegesachleistungen weiter ansteigen. Nehmen Sie Pflegesachleistungen in Anspruch, verringert sich das Pflegegeld anteilig.

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 4

Werden Sie Zuhause gepflegt, benötigen jedoch temporär eine stationäre Versorgung, kommt die Kurzzeitpflege ins Spiel. Gründe für die Kurzzeitpflege können eine Verhinderung der Pflegeperson oder auch die Notwendigkeit einer intensiveren Betreuung nach beispielsweise einem Krankenhausaufenthalt sein.

Die Kurzzeitpflege steht Ihnen maximal 56 Tage oder 8 Wochen im Kalenderjahr zur Verfügung, das Budget beläuft sich auf 1.854 Euro jährlich. Haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Pflegegeld, erhalten Sie während der Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes. Ungenutztes Budget der Kurzzeitpflege kann teilweise für die Verhinderungspflege verwendet werden.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 4

Wenn Pflegepersonen verhindert sind durch Krankheit oder durch einen wohlverdienten Urlaub, kann über die Verhinderungspflege eine stunden- bzw. tageweise Vertretung finanziert werden. Für die Verhinderungspflege steht Ihnen bei Pflegegrad 4 ein Budget in Höhe von 1.685 Euro jährlich zur Verfügung an bis zu 6 Wochen im Kalenderjahr. Nutzen Sie Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege nicht vollständig, können Sie diesen auf die Kurzzeitpflege anrechnen.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 4

Bei Pflegegrad 4 haben Sie ebenfalls Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich. Dieser soll zusätzliche Betreuungsleistungen ermöglichen, sodass Pflegepersonen entlastet und Sie in Ihrer Selbstständigkeit weiter gefördert werden. Den Entlastungsbetrag können Sie beispielsweise für die ambulante Pflege, eine Haushaltshilfe, Alltagsbegleiter oder für Betreuungsgruppen nutzen.

Hausnotruf-Zuschuss bei Pflegegrad 4

Bei anerkanntem Pflegegrad 4 haben Sie zudem Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegekasse für einen Hausnotruf . Hausnotrufgeräte gehören zu den technischen Pflegehilfsmitteln und bestehen aus einer Basisstation sowie einem Funksender. Der Funksender ermöglicht ein Hilferuf per Knopfdruck. Hausnotrufe gibt es auch als mobile Variante. Die Pflegeversicherung bezuschusst Hausnotrufe mit bis zu 30,35 Euro monatlich, damit können die Kosten für Basisgeräte komplett gedeckt werden.

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Ein Hausnotruf kann Ihnen das Gefühl der Sicherheit und Selbstbestimmtheit zurückgeben. Gerne begleiten wir Sie auf diesem Weg und unterstützen mit unseren Hausnotrufsystemen. Unsere freundlichen Berater beantworten Ihnen jede Frage.

Tagespflege und Nachtpflege bei Pflegegrad 4

Die Tages- und Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflege und kann ergänzend zur häuslichen Pflege beansprucht werden. Die Pflege einer betroffenen Person findet dabei einige Stunden tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung statt. Nach dem Aufenthalt kehren die pflegebedürftigen Personen wieder in ihre vertrauten vier Wände zurück. Mit Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf ein Budget der Tages- und Nachpflege in Höhe von 1.685 Euro monatlich.

Stationäre Pflege bei Pflegegrad 4

Sollte die häusliche Pflege bei Pflegegrad 4 nicht mehr möglich sein, ist ein Umzug in ein Pflegeheim unausweichlich. Für die stationäre Pflege stellt Ihnen die Pflegekasse 1.855 Euro monatlich zur Verfügung. Jedoch werden die Kosten für die Pflegeeinrichtung damit nicht gedeckt werden und Sie müssen immer mit einem Eigenanteil rechnen. Nehmen Sie die stationäre Pflege in Anspruch, verfällt Ihr Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen der Pflegekasse.

Weitere Leistungen bei Pflegegrad 4

Bei anerkanntem Pflegegrad 4 haben Sie Anspruch auf weitere Leistungen der Pflegekasse. Zu diesen zählen beispielsweise Pflegehilfsmittel , hierbei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielsweise einem Pflegebett, und zwischen Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, wie beispielsweise Desinfektionsmittel unterschieden.

Auch die sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen zählen zu den Leistungen der Pflegekasse, da ein barrierefreies Wohnen eine Grundvoraussetzung für die Pflege ist. Daher bezuschusst die Pflegekasse beispielsweise einen Umbau des Badezimmers oder den Einbau eines Treppenlifts mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Leben Sie in einer Wohngruppe bezuschusst die Pflegekasse jede Person der Pflege-WG mit einem Zuschlag von 224 Euro monatlich.

Das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld wird in akuten Pflegenotfällen anstelle des Gehaltes der pflegenden Person gezahlt, sodass finanzielle Schwierigkeiten durch eine entstandene Pflegesituation vermieden werden. Weiterhin stellt Ihnen die Pflegekasse einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 53 Euro für Digitale Pflegeanwendungen zur Verfügung.