Pflegegrad 5 – Eine Übersicht
Autor: sl_dhnr · Aktualisiert: 30.4.2025
Der Pflegegrad 5 ist der höchste der 5 Pflegegrade, wie können Sie diesen beantragen und welche Leistung erwarten Sie? ► Jetzt lesen!
Inhaltsverzeichnis
- Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 5?
- Stationäre Pflege bei Pflegegrad 5
- Pflegegeld bei Pflegegrad 5
- Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5
- Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5
- Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5
- Weitere Leistungen bei Pflegegrad 5
Der Pflegegrad 5 ist der höchste der 5 Pflegegrade, Pflegebedürftige können hierbei nur noch wenige Dinge im Alltag selbstständig bewältigen. Was genau der Pflegegrad 5 ist, welche Voraussetzungen für die Vergabe bestehen, wie Sie diesen beantragen und welche Leistung Sie erwarten können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was ist der Pflegegrad 5?
In Deutschland nehmen laut Bundesgesundheitsministerium rund 5 Millionen pflegebedürftige Personen Leistungen der Pflegekasse in Anspruch. Je nach Höhe des Pflegegrades stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen zu, der Pflegegrad 5 ist dabei der höchste Pflegegrad. Dieser beschreibt nach Definition eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“. Damit können Betroffene alle Pflegeleistungen in vollumfänglichen Maße der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Wann der Pflegegrad 5 vergeben wird, entscheidet die Pflegekasse anhand eines Gutachtens der MDK oder durch Medicproof. Dabei wird nicht mehr nur der zeitliche Pflegeaufwand bewertet, sondern auch die Selbstständigkeit von Betroffenen.
Personen, die Pflegegrad 5 erhalten, sind in ihrem Alltag stark eingeschränkt und auf Unterstützung von Angehörigen oder Pflegepersonal angewiesen. Hier liegt ein sogenannter Härtefall vor. Oftmals sind schwere körperliche Erkrankungen oder Behinderungen, die eine medizinische Überwachung erfordern, Beispiele für die Einstufung in den höchsten Pflegegrad. In diesen Fällen sind Betroffene meist rund um die Uhr auf Pflege angewiesen, Handlungen wie die Grundpflege oder Nahrungsaufnahme sind bei Pflegegrad 5 in den meisten Fällen nicht ohne Hilfestellung möglich.
Wie beantrage ich Pflegegrad 5?
Sie können Pflegegrad 5 nicht direkt beantragen, sondern Sie stellen einen Antrag auf Einstufung in einen der 5 Pflegegrade oder wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung. Formlos beantragen können Sie einen Pflegegrad telefonisch oder schriftlich bei Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie mehr über die Beantragung von Pflegegraden erfahren möchten, dann klicken Sie hier .
Was sind die Voraussetzungen für Pflegegrad 5?
Welcher Pflegegrad vergeben wird, entscheidet die Pflegekasse anhand eines Pflegegutachtens. Dieses basiert auf einem Bewertungssystem, dem sogenannten „Neues Begutachtungsassessment“. Ein Gutachter bewertet dabei in häuslicher Umgebung sechs unterschiedlich gewichtete Module und errechnet im Anschluss eine Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad bestimmt. Insgesamt können 100 Punkte vergeben werden, 0 beschreibt dabei keine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und 100 die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Liegt die Punktzahl zwischen 90 und 100 Punkten, ist die Voraussetzung für Pflegegrad 5 gegeben.
Die Module befassen sich jeweils mit den körperlichen und geistigen Aktivitäten von Pflegebedürftigen.
Die Module sind wie folgt gewichtet:
- Mobilität (10 %)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (7,5 %)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5 %)
- Selbstversorgung (40 %)
- Bewältigung & selbstst. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen & Belastungen (20 %)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)
Leistungen bei Pflegegrad 5
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 können je nach Situation im eigenen Zuhause oder in einem Pflegeheim versorgt werden. Je nachdem, wofür Sie sich entscheiden, stehen Ihnen verschiedene Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse zu. Betroffene mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf die höchsten Leistungen der Pflegekasse, da die Anforderungen an die Pflege als besonders hoch bewertet werden. In der folgenden Übersicht sehen Sie alle Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5:
| Leistungen | Intervall | Betrag / Anspruch (max.) |
|---|---|---|
| Pflegegeld | monatlich | 990 Euro |
| Pflegesachleistungen | monatlich | 2.299 Euro |
| Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege | jährlich | 1.854 Euro |
| Verhinderungspflege | jährlich | 1.685 Euro |
| Entlastungsbetrag Der Entlastungsbetrag – Definition, Höhe & Verwendung | monatlich | 131 Euro |
| Tages- und Nachtpflege | monatlich | 2.085 Euro |
| Stationäre Pflege | monatlich | 2.096 Euro |
| Wohngruppen-Zuschuss | monatlich | 224 Euro |
| Wohnraumanpassung | pro Maßnahme | 4.180 Euro |
| Hausnotruf Hausnotruf | monatlich | 30,35 Euro |
| Pflegehilfsmittel | monatlich | 42 Euro |
| Digitale Pflegeanwendungen | monatlich | 53 Euro |
| Pflegeunterstützungsgeld | nach Bedarf | ja |
| Pflegeberatung & Beratungseinsatz | vierteljährlich | ja, verpflichtend |
| Pflegekurse für Angehörige | nach Bedarf | ja |
Stationäre Pflege bei Pflegegrad 5
Bei Pflegegrad 5 erhalten Betroffene von der Pflegeversicherung 2.096 Euro monatlich für die stationäre Pflege. Die Kosten für ein Pflegeheim setzen sich aus dem Eigenanteil für die Pflegekosten, Hotelkosten und den Investitionskosten zusammen. Der Zuschuss der Pflegekasse ist für den Eigenanteil jedoch nicht ausschlaggebend, da der Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad immer gleich hoch ist.
Pflegegeld bei Pflegegrad 5
Sollte die Pflege zu Hause stattfinden, haben Sie bei Pflegegrad 5 Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 990 Euro monatlich. Dieser Betrag ist nicht zweckgebunden und steht Ihnen somit zur freien Verfügung. Nehmen Sie zusätzlich Pflegesachleistungen in Anspruch, verringert sich das monatliche Pflegegeld anteilig.
Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5
Pflegesachleistungen dienen der Finanzierung von professionellen Pflegekräften, die Sie in der häuslichen Pflege unterstützen. Dazu zählen Leistungen, die von ambulanten Pflegediensten ausgeübt werden. Dafür stehen Ihnen insgesamt 2.299 Euro monatlich zur Verfügung. In den meisten Fällen rechnen die ambulanten Pflegedienste direkt mit der Pflegekasse ab. Für das Jahr 2028 ist genau wie 2025 eine weitere Erhöhung der Leistung geplant.
Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5
Auch Pflegepersonen sind mal krank, haben Termine oder gehen in den wohlverdienten Urlaub. Für diese Fälle ist die sogenannte Verhinderungspflege gedacht, diese kann stundenweise oder tageweise erfolgen. Die Pflegekasse bezuschusst die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 5 für bis zu 42 Tage bzw. 6 Wochen im Kalenderjahr mit insgesamt 1.685 Euro jährlich. Wenn Sie die Verhinderungspflege nicht vollständig nutzen, können Sie den Betrag auf die Kurzzeitpflege anrechnen lassen.
Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 5
Anders als die Verhinderungspflege finanziert die Kurzzeitpflege eine vorübergehende stationäre Versorgung für Betroffene, die ansonsten in den eigenen vier Wänden versorgt werden. Dies kann immer dann sinnvoll sein, wenn sich der Gesundheitszustand temporär verschlechtert. Bei Pflegegrad 5 haben Sie Anspruch auf 1.854 Euro jährlich bei einer maximalen Dauer von 8 Wochen. Während der Kurzzeitpflege erhalten Betroffene weiterhin 50 % des Pflegegeldes – bei Pflegegrad 5 wären das 495 Euro monatlich.
Ab dem 1.7. 2025 wird es einen gemeinsamen jährlichen Betrag für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 Euro geben. Dadurch können Pflegebedürftige mit dem Betrag beide Pflegeformen flexibel einsetzen.
Weitere Leistungen bei Pflegegrad 5
Bei Pflegegrad 5 stehen Ihnen eine Reihe an Leistungen zu, die Sie nicht ungenutzt lassen sollten, da Sie die Situation sowie die pflegerische Versorgung erleichtern können. Zu den weiteren Leistungen zählen beispielsweise der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich, dieser ist zweckgebunden und kann für verschiedene Betreuungsmaßnahmen, wie beispielsweise eine Haushaltshilfe oder einen Alltagsbegleiter verwendet werden. Weiterhin wird die Tages- und Nachtpflege, also die teilstationäre Pflege, mit 2.085 Euro bezuschusst.
Bei Pflegegrad 5 stehen Ihnen bis zu 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zur Verfügung, zu den Pflegehilfsmitteln zählen Produkte, welche die Pflege vereinfachen sollen, wie beispielsweise Mundschutze, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Einen Zuschuss für einen Hausnotruf erhalten Sie ebenfalls mit Pflegegrad 5, wodurch Basisprodukte komplett kostenfrei für Sie sind. Werden Sie bei Pflegegrad 5 in häuslicher Umgebung versorgt, können Sie den Zuschuss für Wohnraumanpassung in Höhe von 4.180 Euro pro Maßnahme nutzen und so Ihr Wohnumfeld barrierefrei umbauen.
Ein Hausnotruf kann im Notfall leben retten!
Sie möchten sich im eigenen Zuhause & auch mobil sicherer fühlen? Wir möchten Ihnen das Gefühl der Sicherheit und Selbstbestimmtheit gerne zurückgeben. Daher begleiten wir Sie auf diesem Weg und unterstützen mit unseren Hausnotrufsystemen.