Pflegegrade beantragen – Ein Überblick

Autor: sl_dhnr · Aktualisiert: 14.1.2026

Grundlage für den Erhalt von Geld- & Sachleistungen bildet der Pflegegrad. Wie dieser beantragt wird, erfahren Sie hier. ► Jetzt weiterlesen!

Inhaltsverzeichnis

  • Warum wurde die Pflegestufe zum Pflegegrad?
  • Pflegegrad-Antragstellung
  • Das Pflegegutachten
  • Erhalt des Pflegegrad-Bescheids
  • Kann der Pflegegrad zu einem späteren Zeitpunkt erhöht werden?

Pflegebedürftigkeit geht sowohl für Betroffene aber auch Angehörige oftmals mit einer psychischen und finanziellen Belastung einher. Die Pflegekasse bietet Zuschüsse, um dieser Belastung entgegenzuwirken, oftmals werden diese Pflegeleistungen jedoch nicht in Anspruch genommen. Die Grundlage für den Erhalt von Geld- und Sachleistungen bildet der Pflegegrad auf Basis einer Pflegebegutachtung.

Hier erfahren Sie, wie Sie einen Pflegegrad erhalten, was Sie bei einem negativen Bescheid der Pflegeversicherung tun können und welche Leistungen Sie beanspruchen können.

Was sind Pflegegrade?

Die Pflegegrade 1 bis 5 geben den Grad der Pflegebedürftigkeit an, anhand von Faktoren, die ausdrücken, wie stark die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten einer Person im Alltag eingeschränkt sind.

Bei Pflegegrad 1 besteht eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten“. Personen mit Pflegegrad 1 können sich grundsätzlich selbst versorgen, es besteht jedoch ein geringer Bedarf an Unterstützung im Alltag.

Die Mehrheit der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland hat einen Pflegegrad 2 . Hierbei besteht eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ im Alltag. Pflegegrad 3 wird bei einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vergeben. Personen mit Pflegegrad 3 benötigen meist mehrmals am Tag Unterstützung bei der alltäglichen Selbstversorgung.

Bei Pflegegrad 4 bestehen bereits „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“. Pflegebedürftige Personen sind stark auf fremde Hilfe im Alltag angewiesen. Der Pflegegrad 5 wird dann vergeben, wenn „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ bestehen.

Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Feststellung bei der Pflegeversicherung gestellt werden. Nach Antragstellung folgt eine häusliche Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst oder durch Medicproof , dabei werden körperliche, kognitive und psychische Faktoren berücksichtigt. Für die Vergabe eines Pflegegrades muss die Pflegebedürftigkeit dauerhaft bestehen, demnach voraussichtlich länger als sechs Monate. Nachdem Sie einen Pflegegrad anerkannt bekommen haben, können Sie verschiedene Leistungen der Pflegekasse beanspruchen.

Warum wurde die Pflegestufe zum Pflegegrad?

Am 1. Januar 2017 wurden mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz ( PSG II ) die Pflegestufen 0 bis 3 von den Pflegegraden 1 bis 5 abgelöst. Die Pflegestufen berücksichtigten lediglich körperliche Beeinträchtigungen und nahmen den Zeitaufwand der täglichen Pflege als Grundlage für die Ermittlung. Die Pflegegrade nehmen die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit als Grundlage für eine Einstufung und berücksichtigen erstmals geistige und psychische Einschränkungen.

Mit der Einführung der Pflegegrade wurde die häusliche Pflegebegutachtung vollständig überarbeitet, dadurch erhalten beispielsweise Demenzkranke deutlich besseren Zugang zu Pflegeleistungen von der Pflegeversicherung.

Wie läuft die Ermittlung des Pflegegrades ab?

Möchten Sie Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen, benötigen Sie zunächst einen Pflegegrad. Dafür stellen Sie einen entsprechenden Antrag, im nächsten Schritt wird ein Pflegegutachten nach häuslicher Begutachtung erstellt. Im Anschluss erhalten Sie einen Bescheid mit dem ermittelten Pflegegrad.

Pflegegrad-Antragstellung

Im ersten Schritt genügt ein formloses Schreiben oder ein Anruf bei der Pflegekasse, um einen Pflegegrad zu beantragen. Dazu können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden – die Pflegekassen sind an die gesetzlichen Krankenkassen angeschlossen. Sollten Sie privat versichert sein, besteht eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Pflegeversicherung.

Als nächstes erhalten Sie auf dem Postweg von der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen oder werden auf ein Online-Formular hingewiesen. Die vorangegangene formlose Beantragung ist das wichtige Datum, da Sie bei Bewilligung rückwirkend ab diesem Tag einen Anspruch auf entsprechende Leistungen haben. Sollten Sie den Pflegegrad telefonisch beantragt haben, bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung Ihrer Antragstellung.

Füllen Sie den Antrag gewissenhaft und ehrlich aus. Die Pflegekasse ist verpflichtet, Ihren Antrag innerhalb von 25 Werktagen zu bearbeiten. Dauert die Bearbeitung ohne ersichtlichen Grund länger, stehen Ihnen sofort 70 Euro pro Woche zu, um die bestehenden Kosten mitzufinanzieren. In dringenden Fällen können Sie einen Eilantrag stellen. Dabei wird innerhalb von 5 bis 10 Tagen eine vorläufige Begutachtung durchgeführt.

Das Pflegegutachten

Nachdem Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird ein Termin zur Begutachtung vereinbart. Bei gesetzlich Versicherten wird ein Gutachter des Medizinischen Dienst beauftragt, bei privat Versicherten wird Medicproof mit der Begutachtung betraut. Von diesem Termin hängt Ihre individuelle Einstufung in einen Pflegegrad ab.

Das Pflegegutachten soll feststellen, ob eine Person pflegebedürftig ist und welchen Pflegegrad diese erhält – die Definition hierfür ist im Sozialgesetzbuch XI § 14 und 15 festgehalten.

Vor dem Termin können Sie sich mit ärztlichen und pflegerischen Dokumenten sowie Befunden auf den Termin vorbereiten. Es kann auch hilfreich sein, ein Pflegetagebuch zu führen. In diesem können Sie aufführen, bei welchen Situationen des Alltagslebens Sie Hilfe benötigen, sodass während der Begutachtung nichts vergessen wird. Zudem ist es sinnvoll, wenn eine vertraute Person, wie beispielsweise ein Angehöriger, zusätzlich bei der Begutachtung dabei ist, um Ihnen unterstützend zur Seite zu stehen.

Während der häuslichen Begutachtung ermittelt ein Gutachter aus 6 Kategorien anhand eines Punktesystems die Pflegebedürftigkeit. Die einzelnen Kategorien werden unterschiedlich stark gewichtet. Die Punkte 0 bis 100 geben anschließend Auskunft über die Einschränkung der Selbstständigkeit und den bestehenden Pflegegrad.

PunktezahlPflegegrad
12,5 bis 26,51
27 bis 472
47,5 bis 69,53
70 bis 89,54
90 bis 1005

Um die entsprechende Punktzahl zu ermitteln, geht der Gutachter mit Ihnen insgesamt 80 Fragen aus den verschiedenen Modulen durch, die Sie beantworten müssen. In der folgenden Übersicht sind die Module, samt Gewichtung und Inhalte dargestellt:

ModulGewichtungInhalt
Mobilität10 %Wie selbstständig ist die Fortbewegung? Welche Hilfsmittel werden benötigt? Wie selbstständig kann die Körperhaltung geändert werden? Ist Treppensteigen noch möglich?
Kognitive & kommunikative Fähigkeiten7,5 %Wie ausgeprägt sind der Orientierungssinn und das Zeitgefühl? Können Entscheidung getroffen, Gespräche geführt und Bedürfnisse mitgeteilt werden? Können zielgerichtete Handlungen ausgeführt werden?
Verhaltensweisen & psychische Problemlagen7,5 %Äußert sich ein ängstliches oder aggressives Verhalten? Wird sich gegen pflegerische Maßnahmen gewehrt? Bestehen Wahnvorstellungen oder eine nächtliche Unruhe? Besteht eine depressive Stimmungslage?
Selbstversorgung40 %Wie selbstständig kann die alltägliche Körperpflege durchgeführt werden? Wie selbstständig findet die Nahrungsaufnahme statt? Wie selbstständig ist ein An- und Ausziehen der Kleidung möglich? Liegt eine Inkontinenz vor?
Umgang mit krankheits- & therapiebedingten Belastungen20 %Welche Hilfe wird im Umgang mit Krankheit und Behandlung benötigt? Wird Unterstützung bei Arztbesuchen benötigt?
Gestaltung des Alltags & sozialer Kontakt15 %Wie selbstständig kann der Tagesablauf geplant und strukturiert werden? Werden soziale Kontakte gepflegt?

Es kann vorkommen, dass trotz hoher Pflegebedürftigkeit bei einer Begutachtung nicht genügend Punkte für Pflegegrad 5 erreicht werden. In diesen Fällen kann aus pflegefachlichen Gründen dennoch der höchste Pflegegrad vergeben werden, indem auf eine besondere Bedarfskonstellation der Pflege verwiesen wird.

Erhalt des Pflegegrad-Bescheids

Die Bearbeitungszeit für die Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit beträgt 25 Werktage. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse, diese kann von der Empfehlung des Gutachtens abweichen. In den meisten Fällen folgt die Pflegekasse jedoch der Einschätzung des Gutachters. Sie erhalten im nächsten Schritt den Pflegegrad-Bescheid samt Gutachten. Sollten Sie einen positiven Bescheid erhalten, gelten Ihre Ansprüche rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung, bei einem negativen Bescheid haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 30 Tagen einen Widerspruch einzulegen.

Leistungen bei anerkanntem Pflegegrad

Die Pflegekasse stellt verschiedene Pflegeleistungen, wie beispielsweise Pflegegeld zur Finanzierung der Pflege bereit. Je höher Ihr Pflegegrad, desto höher die Zuschüsse seitens der Pflegekasse, sodass der höhere Pflegeaufwand finanziert werden kann. In der folgenden Übersicht sehen Sie die Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse bei entsprechendem Pflegegrad:

LeistungPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeldx347 Euro599 Euro800 Euro990 Euro
Pflegesachleistungenx796 Euro1.497 Euro1.859 Euro2.299 Euro
Kurzzeitpflegex1.854 Euro1.854 Euro1.854 Euro1.854 Euro
Verhinderungspflegex1.685 Euro1.685 Euro1.685 Euro1.685 Euro
Entlastungsbetrag131 Euro131 Euro131 Euro131 Euro131 Euro
Tages- oder Nachtpflegex721 Euro1.357 Euro1.685 Euro2.085 Euro
Pflegehilfsmittelpauschale42 Euro42 Euro42 Euro42 Euro42 Euro
Wohnumfeldverbesserung4.180 Euro4.180 Euro4.180 Euro4.180 Euro4.180 Euro
Hausnotruf-Zuschuss30,35 Euro30,35 Euro30,35 Euro30,35 Euro30,35 Euro
Wohngruppen-Zuschuss224 Euro224 Euro224 Euro224 Euro224 Euro
Pflegeberatung nach § 7afreiwilligfreiwilligfreiwilligfreiwilligfreiwillig
Beratungseinsatz nach § 37.3freiwilligverpflichtendverpflichtendverpflichtendverpflichtend
Pflegekurse für AngehörigeJaJaJaJaJa
Digitale Pflegeanwendungen53 Euro53 Euro53 Euro53 Euro53 Euro
PflegeunterstützungsgeldJaJaJaJaJa
Vollstationäre Pflegex805 Euro1.319 Euro1.855 Euro2.096 Euro

Sobald Sie einen Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt haben, besteht Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Ab anerkanntem Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungseinsatz im halbjährlichen Turnus verpflichtend, bei Pflegegrad 4 und 5 im vierteljährlichen Turnus. Diese Verpflichtung ist im Sozialgesetzbuch XI § 37.3 geregelt. Auch Angehörige von pflegebedürftigen Personen haben die Möglichkeit, an kostenlosen Pflegekursen teilzunehmen.

Widerspruch gegen den Bescheid einlegen

Sollten Sie Ihren Pflegegrad-Bescheid erhalten und mit der Einstufung nicht einverstanden sein oder haben Sie gar einen negativen Bescheid erhalten, können Sie schriftlich innerhalb von 30 Tagen Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen. Für die Einreichung der Begründung haben Sie einen weiteren Monat Zeit.

Durch Ihren Widerspruch schaut sich die Pflegekasse die Akte erneut an und trifft entweder direkt eine Entscheidung oder Sie erreichen eine erneute Pflegebegutachtung. Bereiten Sie sich jedoch auf diesen Termin intensiv vor und sprechen Sie die Punkte, die falsch eingeschätzt wurden, an. Sie sollten zudem das erstellte Gutachten mit Ihrem Pflegetagebuch abgleichen, um die Fehleinschätzung detailliert begründen zu können.

Kann der Pflegegrad zu einem späteren Zeitpunkt erhöht werden?

Ändert sich Ihre Situation und der Bedarf an Pflege steigt, müssen auch die Leistungen zur Unterstützung der Pflege angepasst werden. Um in einen höheren Pflegegrad eingestuft zu werden, müssen Sie einen Höherstufungsantrag bei der Pflegekasse stellen. Die Antragstellung funktioniert genau wie die erste Antragsstellung. Nach dem Einreichen des Antrags erhalten Sie erneut einen Termin für eine häusliche Pflegebegutachtung. Der Gutachter erstellt ein neues Gutachten und Sie erhalten im Anschluss einen Bescheid.

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