Pflegeleistungen ab 2025: Alle Änderungen im Überblick
Autor: sl_dhnr · Aktualisiert: 14.1.2026
In unserem Ratgeber erhalten Sie einen Überblick über alle Änderungen der Pflegeleistungen ab 2025 ► Mehr erfahren
Inhaltsverzeichnis
- Pflegegeld 2025
- Pflegesachleistungen 2025
- Entlastungsbetrag 2025
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2025
- Kurzzeitpflege 2025
- Verhinderungspflege 2025
- Tages- & Nachtpflege 2025
- Vollstationäre Pflege 2025
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2025
- Digitale Pflegeanwendungen 2025
- Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung 2025
- Weitere Erhöhungen der Pflegeleistungen für 2028 geplant
Die häusliche und stationäre Pflege wird ab dem 1.1.2025 durch lang erwartete Leistungserhöhungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erleichtert. Die Erhöhung der Pflegeleistungen wurden bereits 2023 in der Pflegereform durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (kurz: PUEG) beschlossen, mit dem Ziel, gestiegene Kosten auszugleichen und die finanzielle Situation von Pflegebedürftigen grundsätzlich zu verbessern.
In unserem Ratgeber erhalten Sie einen Überblick über alle Änderungen der Leistungen ab 2025.
Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 %
Direkt zum Jahresbeginn 2025 erhöhen sich die meisten der Pflegeleistungen von der Pflegekasse um jeweils 4,5 %. Zu diesen Pflegeleistungen zählen:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Tages- und Nachtpflege
- Vollstationäre Pflege
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Digitale Pflegeanwendungen
- Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung
Pflegegeld 2025
Pflegegeld ist eine finanzielle, nicht zweckgebundene Unterstützung seitens der Pflegekasse. Diese Unterstützung erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 und wenn die häusliche Pflege selbst organisiert wird. Der folgenden Tabelle können Sie die automatische Erhöhung des Pflegegeldes entnehmen:
| Pflegegrad | Alter Betrag | Betrag ab 2025 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | x | x |
| Pflegegrad 2 | 332 Euro | 347 Euro |
| Pflegegrad 3 | 573 Euro | 599 Euro |
| Pflegegrad 4 | 765 Euro | 800 Euro |
| Pflegegrad 5 | 947 Euro | 990 Euro |
Pflegesachleistungen 2025
Pflegesachleistungen der Pflegekasse können von Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Meist werden diese für die Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes genutzt. Die Abrechnung erfolgt meistens direkt zwischen Pflegekasse und dem Pflegedienst.
| Pflegegrad | Alter Betrag | Betrag ab 2025 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | x | x |
| Pflegegrad 2 | 761 Euro | 796 Euro |
| Pflegegrad 3 | 1.432 Euro | 1.497 Euro |
| Pflegegrad 4 | 1.778 Euro | 1.859 Euro |
| Pflegegrad 5 | 2.200 Euro | 2.299 Euro |
Entlastungsbetrag 2025
Der Entlastungsbetrag steht allen pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 in gleicher Höhe zur Verfügung. Dieser kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, die den Pflegealltag in der häuslichen Pflege erleichtern, wie beispielsweise für Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen. Der Entlastungsbetrag steigt ab 2025 von 125 Euro auf 131 Euro monatlich .
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2025
Pflegebedürftige Personen in häuslicher Pflege haben einen Anspruch auf sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, dazu gehören beispielsweise Schutzhandschuhe und Desinfektionsmittel. Ab 2025 erhöht sich der monatliche maximale Betrag für Pflegehilfsmittel von 40 Euro auf 42 Euro monatlich . Dieser steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu.
Kurzzeitpflege 2025
Die Kurzzeitpflege stellt ein Budget für die Finanzierung der vorübergehenden stationären Pflege bereit. Dies kann dann nützlich sein, wenn die häusliche Pflege für einen temporären Zeitraum nicht möglich ist. Das Budget der Kurzzeitpflege erhöht sich 2025 von 1.774 Euro auf 1.854 Euro jährlich ab Pflegegrad 2.
Verhinderungspflege 2025
Die Verhinderungspflege stellt ein Budget für die häusliche Ersatzpflege zur Verfügung. Dieses steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu und ist dann sinnvoll, wenn eine Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Das Budget der Verhinderungspflege erhöht sich 2025 von 1.612 Euro auf 1.685 Euro jährlich .
Tages- & Nachtpflege 2025
Die Tages- und Nachtpflege ist eine Form der teilstationären Pflege, man kann es als eine Art Mischform zwischen der häuslichen und professionellen, stationären Pflege verstehen. Der folgenden Tabelle können Sie die Erhöhung um 4, 5 % der Tages- und Nachtpflege entnehmen:
| Pflegegrad | Alter Betrag | Betrag ab 2025 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | x | x |
| Pflegegrad 2 | 689 Euro | 721 Euro |
| Pflegegrad 3 | 1.298 Euro | 1.357 Euro |
| Pflegegrad 4 | 1.612 Euro | 1.685 Euro |
| Pflegegrad 5 | 1.995 Euro | 2.085 Euro |
Vollstationäre Pflege 2025
Die vollstationäre Pflege meint die Pflege in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung. Die Pflegekasse bezuschusst dabei die reinen Pflegekosten mit einem festen Betrag, dieser ist nach den Pflegegraden gestaffelt. Weiterhin gibt es einen prozentualen Zuschuss zum Eigenanteil für die Finanzierung der Pflegeeinrichtungskosten, dieser wird jedoch 2025 nicht erhöht werden.
| Pflegegrad | Alter Betrag | Betrag ab 2025 |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | x | x |
| Pflegegrad 2 | 770 Euro | 805 Euro |
| Pflegegrad 3 | 1.262 Euro | 1.319 Euro |
| Pflegegrad 4 | 1.775 Euro | 1.855 Euro |
| Pflegegrad 5 | 2.005 Euro | 2.096 Euro |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 2025
Oftmals sind im höheren Alter Anpassungen in der eigenen Wohnumgebung notwendig, um das eigene Zuhause barrierefrei gestalten zu können. Entsprechende Maßnahmen sollen die Pflege zu Hause ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit der betroffenen Person fördern. Der Zuschuss der Pflegekasse erhöht sich 2025 von 4.000 Euro auf 4.180 Euro pro Maßnahme und wird bereits ab Pflegegrad 1 gewährt.
Digitale Pflegeanwendungen 2025
Ab Pflegegrad 1 haben Sie zudem einen Anspruch auf finanzielle Bezuschussung für die digitalen Pflegeanwendungen. Diese sollen Ihre Versorgung erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern. Ab 2025 beträgt der Zuschuss nicht mehr 50 Euro, sondern wird auf 53 Euro monatlich erhöht .
Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung 2025
Mit dem Wohngruppenzuschlag und der Anschubfinanzierung der Pflegeversicherung sollen ambulant betreute Wohngruppen finanziell entlastet werden. Der Wohngruppenzuschlag soll dauerhaft eine organisatorische Präsenzkraft finanzieren und erhöht sich 2025 für alle Pflegegrade von 214 Euro auf 224 Euro monatlich .
Die Anschubfinanzierung kann zu einmaligen Anpassung des entsprechenden Wohnraums genutzt werden, diese erhöht sich 2025 für alle Pflegegrade von 2.500 Euro auf 2.613 Euro pro Person .
Gemeinsamer Jahresbetrag für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege im Juni 2025
Die Pflegereform 2023 hat zudem beschlossen, dass die Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zusammengelegt werden. Demnach stehen Ihnen dann ein gemeinsamer Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro zu .
Diese Änderung macht die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einfacher und flexibler, denn bisher kann lediglich unter bestimmten Voraussetzungen das Budget der Verhinderungspflege auch für die Kurzzeitpflege genutzt werden bzw. umgekehrt maximal die Hälfte des Budgets der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege.
Mit der Änderung setzen auch neue Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme in Kraft, so muss die häusliche Pflege beispielsweise nicht mehr seit mindestens 6 Monaten stattfinden, um Verhinderungspflege beantragen zu können.
Weitere Erhöhungen der Pflegeleistungen für 2028 geplant
Zum 1. Januar 2028 sind weitere Erhöhung der Pflegeleistungen geplant, um noch stärker auf die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen einzugehen. Die Erhöhung wird sich am Anstieg der Kerninflationsrate und an der Preisentwicklung orientieren. Es werden also alle Geld- und Sachleistungen der Pflegekasse entsprechend angehoben, dies wird wieder automatisch geschehen und Sie müssen sich um nichts weiter kümmern. Zudem sind weitere finanzielle Entlastungen und eine noch flexiblere Gestaltung der Pflegeleistungen erwartbar. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
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Quelle:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/155/VO.html
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegeleistungen-2025-alle-aenderungen-im-ueberblick-101423
https://www.deine-gesundheitswelt.de/gesundheitsnews/neuerungen-in-der-pflege-ab-1-januar-2025