Verhinderungspflege – Definition, Antrag & Leistungen

Autor: sl_dhnr · Aktualisiert: 30.4.2025

So nehmen Sie die Leistung der Verhinderungspflege in Anspruch & stellen einen Antrag bei der Pflegekasse ► Jetzt mehr erfahren!

Inhaltsverzeichnis

  • Rückwirkende Zuschüsse & Kostenerstattungsprinzip
  • Unterschiede zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Werden Sie von Ihren Angehörigen oder einer anderen privaten Pflegeperson gepflegt und leben dabei weiterhin in Ihren eigenen vier Wänden, haben Sie vielleicht schon einmal von der Verhinderungspflege gehört. Dabei wird Ihre ambulante Pflege für eine bestimmte Zeit von einer anderen Person oder dem Pflegedienst übernommen. Wann Sie die Leistung der Pflegekasse in Anspruch nehmen können und wie Sie diese beantragen, erfahren Sie hier.

Was ist Verhinderungspflege?

Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland werden im eigenen Zuhause von Angehörigen gepflegt. Sollten diese aus den verschiedensten Gründen sich einmal nicht um Sie kümmern können, greift die sogenannte Verhinderungspflege. Diese meint eine temporäre Vertretung Ihrer Hauptpflegeperson und im SGB XI in § 39 geregelt. Die Leistung der Pflegekasse kann ab Pflegegrad 2 von pflegebedürftigen Personen beansprucht werden.

Diese Ersatzpflege kann sowohl von privaten Personen, aber auch von professionellen Pflegekräften übernommen werden. Das wichtigste ist, dass Sie auch bei Verhinderung Ihrer Pflegeperson weiterhin gut versorgt sind, sodass Sie Ihr vertrautes Zuhause nicht verlassen müssen. Sie haben dabei die Möglichkeit, Verhinderungspflege stunden-, tage- oder wochenweise in Anspruch zu nehmen, demnach können Sie auch bei kurzen Abwesenheiten Ihrer Pflegeperson eine Vertretung finanzieren und die Kosten mit der Pflegekasse abrechnen.

Die stundenweise Verhinderungspflege meint eine Vertretung der Pflege für weniger als 8 Stunden pro Tag. Mögliche Gründe für die Verhinderungspflege können beispielsweise Überstunden auf der Arbeit, Elternabende oder Arztbesuche sein. Die tageweise Verhinderungspflege meint eine Vertretung der Pflege über 8 Stunden am Tag, die wochenweise Verhinderungspflege beginnt ab 7 Tagen. Gründe für die tage- oder wochenweise Verhinderungspflege sind beispielsweise ein wohlverdienter Urlaub oder eine plötzliche Krankheit. Sie suchen nach einer Pflegekraft für die Verhinderungspflege? MedVital24 vermittelt Pflegekräfte, die auf häusliche Pflege spezialisiert sind.

Für die Vertretung steht Ihnen ein jährlicher Betrag in Höhe von 1.685 Euro zur Verfügung, zudem ist ein zeitlicher Rahmen vorgegeben, der die Verhinderungspflege insgesamt bis zu sechs Wochen oder 42 Tage im Kalenderjahr ermöglicht.

Die stundenweise Verhinderungspflege wird nicht von diesem Tageskontingent abgezogen, der Jahreshöchstbetrag gilt dennoch. Ein weiterer Vorteil, der stundenweise Verhinderungspflege ist, dass Sie weiterhin Pflegegeld in voller Höhe beziehen. Beanspruchen Sie die wochen- oder tageweise Ersatzpflege, wird das Pflegegeld für diese Zeit um 50 % gekürzt – so ergibt sich beispielsweise bei Pflegegrad 2 ein Pflegegeld in Höhe von 173 Euro während der Verhinderung Ihrer Pflegeperson. Ausgenommen ist der erste und der letzte Tag der Ersatzpflege.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Das Ziel der Verhinderungspflege ist die Entlastung von pflegenden Angehörigen, sodass ihnen eine verdiente Pause ermöglicht wird. Grundsätzliche Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist eine bestehende Pflegebedürftigkeit, nachgewiesen durch eine Einstufung in Pflegegrad 2-5. Zudem müssen Sie bereits seit mindestens 6 Monaten in den eigenen vier Wänden von der eingetragenen Hauptpflegeperson gepflegt worden sein, Unterbrechungen von weniger als einem Monat sind erlaubt, ein Wechsel der pflegenden Person stellt ebenso kein Problem für Ihren Anspruch auf Verhinderungspflege dar. Erhalten Sie zusätzliche Unterstützung durch einen Pflegedienst, ist dies für den Anspruch auf Ersatzpflege unerheblich.

Bei anerkanntem Pflegegrad 1 ist die Pflegebedürftigkeit „zu gering“ und die anfallenden Kosten für die Verhinderungspflege werden nicht von der Pflegekasse übernommen.

Die Ersatzpflege muss entweder von einem ambulanten Pflegedienst oder einer Privatperson übernommen werden. Übernimmt ein naher Verwandter die Verhinderungspflege, gelten Sonderregelungen bei der Höhe der Leistung. Zudem wird keine Finanzierung der Verhinderungspflege gewährt, wenn eingetragene Pflegepersonen gegenseitig die Verhinderungspflege einer pflegebedürftigen Person übernehmen.

Der Grund für die Verhinderung der Pflegeperson ist nicht relevant für den Anspruch.

Leistungen der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege übernimmt grundsätzlich alle Aufgaben, die notwendig sind, damit Sie gut versorgt sind. Dazu zählen die Grundpflege, Unterstützung bei der Ernährung, die hauswirtschaftliche Versorgung oder auch gemeinsame Spaziergänge. Die medizinische Versorgung ist kein Bestandteil der Verhinderungspflege, dazu zählen beispielsweise die Wundversorgung oder das Messen von Blutdruck. Diese muss von Fachkräften durchgeführt werden.

Die Höhe der Leistung liegt bei 1.685 Euro pro Kalenderjahr. Dieser Betrag wird nur dann ausgezahlt, wenn die Ersatzpflegeperson nicht mit Ihnen nah verwandt oder verschwägert ist, sowie mit Ihnen zusammen wohnt. In diesem Fall zahlt die Pflegekasse statt 1.685 Euro maximal das 1,5fache des Pflegegeldes, das Pflegegeld wiederum ist abhängig vom anerkannten Pflegegrad. Kann Ihre Ersatzpflegeperson zusätzliche Kosten, wie beispielsweise Fahrtkosten oder ein entstandener Dienstausfall, nachweisen, können diese ebenfalls von der Pflegekasse erstattet werden.

Den Stundenlohn Ihrer Ersatzpflegeperson können Sie selbst bestimmen. Ambulante Pflegedienste haben festgelegte Stundensätze, diese liegen meist deutlich höher als bei Privatpersonen. Das Geld für die Verhinderungspflege wird Ihnen auf Ihr Konto überwiesen, sodass Sie die nachgewiesenen Ausgaben decken können. Die ambulanten Pflegedienste können den entstandenen Betrag direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Antrag stellen auf Verhinderungspflege

Den Antrag für Verhinderungspflege stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Das Antragsformular finden Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse, Sie haben zudem die Möglichkeit, den Antrag telefonisch bei Ihrer Krankenkasse einzufordern und diesen per Post an die Pflegekasse zurückzusenden.

Für die Antragstellung benötigen Sie einige Informationen, die Sie bereithalten sollten. Zu diesen zählen:

  • Anschrift Ihrer Pflegekasse
  • Ihre Anschrift sowie Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Versicherungsnummer
  • Ihre Bankverbindung
  • Die Namen Ihrer Pflegepersonen
  • Umfang & Zeitraum der benötigten Verhinderungspflege
  • Weitere Angaben zur Ersatzpflege (Art, Name, Adresse, Verwandtschaftsgrad)

Um Verhinderungspflege zu beantragen, müssen Sie erst einmal nur den Verhinderungspflege-Antrag ausfüllen und an die Pflegekasse senden. Im besten Fall erhalten Sie einen positiven Bescheid, neben der Bewilligung erhalten Sie zudem ein Formular für die Kostenabrechnung. Dieses senden Sie im Nachhinein ausgefüllt und mit den entsprechenden Nachweisen zurück an Ihre Pflegekasse. Meist wird im Antrag auch nach dem Grund für die Abwesenheit Ihrer Pflegeperson gefragt, dies müssen Sie jedoch nicht beantworten bzw. können „sonstige Gründe“ im Antrag angeben.

Rückwirkende Zuschüsse & Kostenerstattungsprinzip

Die Verhinderungspflege folgt dem Prinzip der Kostenerstattung, das bedeutet das Sie für die Kosten zunächst einmal selbst aufkommen und Ihnen die Pflegekasse diese dann im Nachgang erstattet. Wird die Verhinderungspflege von einem ambulanten Pflegedienst übernommen, wird in den meisten Fällen der Dienstleister direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Übernimmt eine private Person die Ersatzpflege einer pflegebedürftigen Person, benötigt die Pflegekasse eine Kostenabrechnung, diese kriegen Sie von der Kasse zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung gibt Aufschluss darüber, in welchem Zeitraum die Verhinderungspflege erbracht wurde und welche Kosten daraus entstanden sind. Die Ersatzpflegeperson und die pflegebedürftige Person müssen diese unterschreiben.

Eine gesetzliche Vorgabe für den Stundenlohn der Ersatzpflegeperson gibt es nicht, die Pflegekasse wird bei einem auffällig hohen Lohn, jedoch die Angemessenheit prüfen.

Die Ersatzpflege erfolgt oftmals ungeplant und es muss schnell eine Lösung gefunden werden. Daher bietet die Pflegekasse die Möglichkeit, einen Antrag auf Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre rückwirkend zu stellen. Voraussetzung ist, dass zum damaligen Zeitpunkt Anspruch auf Verhinderungspflege bestand und das Jahresbudget noch nicht ausgeschöpft ist.

Unterschiede zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Neben der Verhinderungspflege haben Sie im Falle einer Abwesenheit auch die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Die wichtigsten Unterschiede finden Sie in der folgenden Tabelle:

VerhinderungspflegeKurzzeitpflege
Zeitlicher RahmenBis zu 6 Wochen im Jahr möglichBis zu 2 Monate (8 Wochen) im Jahr möglich
Leistungshöhe (jährlich)1.685 Euro1.854 Euro
Pflegegrad / PflegebedürftigkeitAb Pflegegrad 2Ab Pflegegrad 2
Ort der PflegeIm eigenen ZuhauseIm Pflegeheim
Rückwirkende Antragstellungmöglichmöglich

Das Jahresbudget der Verhinderungspflege kann zudem aufgestockt werden, wenn das Budget der Kurzzeitpflege am Ende eines Jahres nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Ab Juni 2025 werden die Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zusammengelegt. Demnach stehen Ihnen dann ein gemeinsamer Jahresbetrag in Höhe von 3.539 Euro zu .

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